Welche Rechte Käufer in der Schweiz haben – und wie sie eingeschränkt werden können.
Das Schweizer Obligationenrecht sieht eine Gewährleistung für Mängel vor. Beim Gebrauchtwagen wird diese häufig vertraglich eingeschränkt.
Ein Ausschluss gilt jedoch nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
Käufer sollten den Vertrag genau lesen und Zusicherungen schriftlich festhalten lassen.
